Weiterbildung CZV
Die CZV Weiterbildungspflicht kann im Zeitraum von 5 Jahren auf zwei Arten erfüllt werden:
- 5 Tageskurse à 7 h
- Wochenkurs mit 5 Kurstagen à 7 h
Die Weiterbildungskurse müssen bei einer in der Schweiz anerkannten Weiterbildungsstätte absolviert werden. Für jeden absolvierten Kurstag wird eine offizielle asa-Kursbestätigung ausgestellt. Die absolvierten Kurse werden im SARI zentral registriert.
Die wichtigsten Abkürzungen:
CZV | Chauffeurzulassungsverordnung |
asa | Vereinigung der Strassenverkehrsämter |
cambus | (Camion und Bus -) offizielle Stelle welche die CZV regelt und auf deren Website sich alle Informationen betreffend CZV befinden. www.cambus.ch |
DSUS | Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt |
BWZ | Berufsfahrer-Weiterbildungs-Zentrum-Oberwallis |
Führerausweis in Kreditkartenformat (FAK)
Bevor Sie sich zu einem Weiterbildungskurs anmelden können, müssen Sie dringend den alten, blauen Führerausweis gegen einen neuen Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) umtauschen. Das können Sie einerseits direkt auf der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt (DSUS) tun – oder aber mit dem direkten Link zum DSUS, wobei Sie das dann auftauchende Formular ausfüllen und zurücksenden können.
Informationen in Kürze
Die wichtigsten Informationen betreffend der Chauffeur-Zulassungsverordnung (CZV) finden Sie unter www.bwz-oberwallis.ch oder www.cambus.ch